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Ihr Berater in der IT-Welt

AGB

Allgemeines, Geltungsbereich, Begriffsbestimmung 

1. Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit Datenschutz + IT-Consultant Daniel Steimel, Haabergstraße 17, 77830 Bühlertal. 

2. Wir erbringen Leistungen selbst, oder durch Dritte, ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Diese Geschäftsbedingungen können mit angemessener Frist geändert werden. Die Ankündigung der Änderungen findet in der Geschäftskorrespondenz statt. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Ankündigung, so werden die geänderten Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen fristgemäß, so sind wir berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen. 

3. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir diesen nicht gesondert widersprechen. 

4. Der Vertragsinhalt richtet sich nach den schriftlichen Vereinbarungen. Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen. Vertragsänderungen oder -ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. 

5. "Leistungen" im Sinne dieses Vertrages sind alle dem Kunden erbrachten Dienstleistungen und alle überlassenen Gegenstände einschließlich Software, auch soweit sie unkörperlich, z.B. durch elektronische Übertragungsmittel zur Verfügung gestellt. 


 Angebot, Angebotsunterlagen, Kostenvoranschlag 

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt nach Auftragsbestätigung oder mit erster Erfüllungshandlung zustande. 

2. Wird ein individuelles Leistungsangebot abgegeben, trägt der Kunde das Risiko dafür, dass der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. 

3. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gilt die vertragliche Leistung mit deren Nutzung durch den Kunden als angenommen. 

4. An allen dem Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Datenträgern, Dokumentationen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen nicht für andere als vertragsgemäße Zwecke benutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns unverzüglich frei Haus zurückzugeben, wenn der Vertrag beendet oder soweit der vertragliche Nutzungszweck erfüllt ist. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen und Informationen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Wir sind berechtigt, Unterlagen jederzeit heraus zu verlangen, wenn die Geheimhaltung nicht sichergestellt ist. 

5. Wir sind berechtigt, Unteraufträge zu erteilen. 

6. Wird im Auftrag des Kunden ein Kostenvoranschlag erstellt, so sind die Kosten entsprechend Zeitaufwand vom Kunden zu erstatten. 


Beschaffenheit der Leistungen 

1. Unsere Leistungen sind ausschließlich für die Nutzung durch unseren Kunden bestimmt. Beabsichtigt der Kunde, die von uns erworbene Leistung an einen Kunden oder an einen Unternehmer zu liefern, der seinerseits Kunden mit derartigen Leistungen beliefert, hat er uns darauf hinzuweisen. 

2. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistung notwendigen Daten zur Verfügung zu stellen und etwaige sich ergebenden neuen Erkenntnisse umgehend mitzuteilen. 

3. Die in unseren öffentlichen Äußerungen, wie Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Werbung und Preislisten enthaltenen Angaben über Eigenschaften gehören nur zur Beschaffenheit, soweit sie Vertragsbestandteil geworden sind. Öffentliche Äußerungen eines dritten Herstellers oder seines Gehilfen gehören nur zur Beschaffenheit der Ware, wenn sie im Vertrag vereinbart sind oder wir sie uns ausdrücklich und schriftlich in öffentlichen Äußerungen zu Eigen gemacht haben.   

4. Wir behalten uns bis zur Lieferung handelsübliche technische Änderungen, insbesondere Verbesserungen vor, wenn hierdurch nur unwesentliche Änderungen in der Beschaffenheit eintreten und der Kunde nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. 

5. Angaben zur Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Leistung enthalten keine Garantie (Zusicherung) im Sinne des § 276 Abs. 1 BGB und keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB, wenn wir eine solche nicht ausdrücklich schriftlich übernommen haben. 

6. Wird Leistung aufgrund von Vorgaben des Kunden erstellt oder verändert, so sind wir ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, diese Vorgaben zu überprüfen. Dem Kunden stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, die auf diese Vorgaben oder vom Kunden verwendete von Dritten gelieferte Hard- oder Software zurückzuführen sind. 


Ergänzende Bestimmungen zur Beschaffenheit von Software 

1. Vertragsgegenständliche Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Kunden hergestellt worden ist. Lieferverträge über Software sind daher Kaufverträge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln. 

2. Software wird, wenn nichts anderes vereinbart wird, in einer für das Betriebssystem Microsoft Windows (ab Windows 95) geeigneten Fassung geliefert. 

3. Bei Standardsoftware dritter Hersteller liefern wir dem Kunden die Original-Anwenderdokumentation des Herstellers. Zur Lieferung einer darüber hinausgehenden Dokumentation sind wir nicht verpflichtet. Im übrigen wird die Dokumentation als Online-Hilfe im Rahmen der Software geliefert. Wünscht der Kunde eine weitergehende schriftliche Dokumentation, so kann er uns dies vor Vertragsschluss mitteilen. Wir werden ihm dann gegebenenfalls ein Angebot über eine solche Dokumentation erteilen. 

4. Ist Software zu liefern, so sind wir verpflichtet, den Objektcode auf einem Datenträger zu übergeben. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes. 

5. Sind wir zur Installation von Software verpflichtet, so sorgt der Kunde dafür, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere der Anschluss an das Computernetz einschließlich aller Verkabelungen vor Installation erfüllt sind. 

6. Soweit Hardware von uns geliefert wird, hat der Kunde eine geeignete Hard- und Softwareumgebung insoweit sicherzustellen, als eigene oder von Dritten erworbene Hard- oder Software anzubinden ist. 

7. Die Einrichtung geeigneter Bildschirmarbeitsplätze, insbesondere die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen wird von uns weder geschuldet noch geprüft, sondern ist Sache des Kunden. 

8. Während des Testbetriebes und während der Installation wird der Kunde die Anwesenheit kompetenter und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderlichenfalls einstellen. Er wird vor jeder Installation für die Sicherung aller seiner Daten sorgen. 


Nutzungsrechte 

1. Ist Standardsoftware dritter Hersteller Liefergegenstand, so richtet sich die Nutzung nach den Nutzungsbedingungen der dritten Hersteller. Dem Kunden werden soweit möglich diese Nutzungsbedingungen auf Anforderung, auch schon vor Vertragsschluss, zur Verfügung gestellt. 

2. Soweit sich nicht aus den Nutzungsbedingungen gemäß vorstehender Ziffer etwas anderes ergibt, gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen. 

3. Der Kunde erhält eine zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche Erlaubnis zur Nutzung der Software. Diese Erlaubnis ist nicht übertragbar. Die Erteilung von Nutzungsrechten an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet. Wird keine Netzwerklizenz (=Mehrplatzlizenz) erworben, ist die Nutzung nur auf einem einzelnen Computer gestattet. Bei einem Wechsel der Hardware ist die Software von der bisher benutzten Hardware vollständig zu löschen. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätig halten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardwareeinheit ist unzulässig. 

4. Bei einer Netzwerklizenz gilt dieses Nutzungsrecht für die vereinbarten Einzelplätze des vertraglich bestimmten lokalen Netzwerks. Der Kunde ist verpflichtet, jede Nutzung durch Dritte zu verhindern. Auch Zweigniederlassungen, mit dem Lizenznehmer verbundene Unternehmen, Gesellschafter oder räumlich oder organisatorisch getrennte Einrichtungen des gleichen Trägers sind Dritte. 

5. Soweit nicht gesetzlich zwingend anderes vorgeschrieben ist, hat der Lizenznehmer nicht die Befugnis, die Software oder ihm überlassenes schriftliches Material zu verändern oder zu bearbeiten, zu kopieren oder zu vervielfältigen. 

6. Vorhandene Urheberrechtsvermerke oder Registriermerkmale, wie insbesondere Registriernummern in der Software dürfen nicht entfernt oder verändert werden. 

7. Bei schuldhaftem Verstoß des Kunden gegen die vorstehenden Bestimmungen sind wir unbeschadet anderer Rechte befugt, eine Vertragsstrafe von EUR 20.000,-- für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verlangen. 


Preise 

1. Alle Preise gelten in EURO (€) ab Haus zuzüglich Versand-, Versicherungs- und Verpackungskosten, sowie der bei Lieferung gültigen Umsatzsteuer inklusive Originalverpackung. 

2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Angebotspreise, hilfsweise unsere üblichen Preise. 

3. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als sechs Wochen bzw. bei Dauerschuldverhältnissen, die länger als 6 Wochen andauern, sind wir berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaffung oder Lieferung oder für den Personaleinsatz (Lohn- und Lohnnebenkosten) eingetretene Kostensteigerungen durch Erhöhung der hiervon betroffenen Preise in dem zum Ausgleich dieser Veränderungen erforderlichen Umfang an den Kunden weiterzugeben. 

4. Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Werkvertrag, in dem wir Werkunternehmer sind und kündigt der Auftraggeber nach § 649 BGB, bevor wir mit der Leistungsausführung begonnen haben, so steht uns eine pauschale Vergütung in Höhe von 10% der vereinbarten Gesamtvergütung zu. Wir sind berechtigt, eine höhere angemessene Vergütung geltend zu machen. 

5. Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Dienstvertrag, in dem wir Dienstleister sind und kündigt der Auftraggeber nach § 628 BGB, bevor wir mit der Leistungsausführung begonnen haben, so steht uns eine pauschale Vergütung in Höhe von 10% der vereinbarten Gesamtvergütung zu. Wir sind berechtigt, eine höhere angemessene Vergütung geltend zu machen. 


Zahlungsbedingungen, Vorleistungspflicht 

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder diesen Bedingungen nichts anderes ergibt, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig. Ist ein Zahlungstermin nicht vereinbart, so richtet sich der Eintritt des Verzuges nach den gesetzlichen Vorschriften. 

2. Es ist jederzeit möglich einen Teil der Auftragssumme als Vorschuss zu verlangen und die vertraglichen Tätigkeiten erst nach Einzahlung des Betrages aufzunehmen. 

3. Bei Überweisungen richtet sich die Rechtzeitigkeit der Zahlungen nach der Verfügbarkeit für uns. Die Entgegennahme von Schecks und Wechseln gilt erst nach Einlösung in Höhe des eingelösten Betrages abzgl. aller Spesen als Zahlung. Zur rechtzeitigen Vorlage von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. 

4. Wir sind berechtigt, Zahlungen auch bei entgegenstehender Tilgungsbestimmung des Kunden auf die älteste fällige Rechnung zu verrechnen. 


Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, Abtretung, Teilleistung 

1. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus dem selben Rechtsverhältnis berechtigt. 

2. Die Abtretung der gegen uns gerichteten Ansprüche ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Anwendungsbereich des § 354 a HGB. 

3. Teillieferungen und Teilleistungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, wenn sie für den Kunden nicht unzumutbar sind. 


Lieferung, Gefahrübergang 

1. Alle Lieferungen erfolgen ab Haus. Wir übernehmen keine Gewähr für die billigste Versandart. 

2. Unabhängig von der Regelung der Transportkosten geht die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung mit Auslieferung an die mit der Versendung beauftragte Person oder Anstalt auf den Kunden über, auch wenn wir die Versendung selbst durchführen. 

3. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung auf Kosten des Kunden durch eine Transportversicherung abdecken. 


Vorbehalt der Selbstbelieferung, Leistungshindernisse, Annahmeverzug 

1. Da wir Hardware und Datenträger mit Software bei Lieferanten beziehen, steht unsere Lieferpflicht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. 

2. Von uns nicht zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung (s. Ziff. 1), höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als 2 Monate, ist der Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht. 

3. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. 

4. Nimmt der Kunde Ware nicht fristgemäß ab, sind wir unter Vorbehalt aller weiteren Rechte berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung können wir 10 % des vereinbarten Preises ohne Umsatzsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt uns vorbehalten. 


Anspruchsgefährdung 

1. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist der Kunde auch bei sonst fehlender Vorleistungspflicht zur Vorleistung verpflichtet, wenn unsere vertragliche Pflicht in einer Werkleistung, Dienstleistung oder Lieferung einer für den Kunden zu beschaffenden, nicht jederzeit anderweitig absetzbaren (gängigen) Leistung besteht. 

2. Im übrigen gilt § 321 BGB mit der Maßgabe, dass wir auch bei Gefährdung anderer Ansprüche aus dem gleichen rechtlichen Verhältnis im Sinne von § 273 BGB unsere Leistung verweigern können. 


Eigentumsvorbehalt 

1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Leistungen bzw. Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung vor. 

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahl- und Vandalismusschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss er diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. 

3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. 

4. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschließlich Umsatzsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt, sofern er die Voraussetzungen für die Weiterleitung der eingenommenen Beträge an uns geschaffen hat und solange nicht die Voraussetzungen der Bestimmung über Anspruchsgefährdung (§ 321 BGB) eintreten. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Auf unser Verlangen ist der Kunde zur Offenlegung der Abtretung und zur Herausgabe der für die Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Informationen an uns verpflichtet. 

5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. 


Haftungsbegrenzung: Schadenersatzansprüche, Ersatz vergeblicher Aufwendungen 

1. Haftungsbegrenzung dem Grunde nach Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Pflichtverletzungen oder wenn die fällige Leistung von uns nicht oder nicht wie geschuldet erbracht wird, wegen Verzugs oder bei Mängeln stehen dem Kunden nur zu für 

1.1. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf unserer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,

1.2. sonstige Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen oder auf der mindestens fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) unsererseits oder einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen und

1.3. Schäden, die in den Schutzbereich einer von uns erteilten Zusicherung (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB) fallen.

2. Der Einwand des Mitverschuldens des Kunden bleibt unbenommen. 

3. Haftungsbegrenzung der Höhe nach: Soweit unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit und unsere Haftung für grob fahrlässiges Verhalten unserer Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, nicht gemäß Ziff. 1 ausgeschlossen ist, haften wir nur für den typischerweise bei Vertragsschluss zu erwartenden Schaden und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur bis zur Höhe des Erfüllungsinteresses. Für Datenverlust oder -beschädigung haften wir nur in Höhe der Kosten der Wiederherstellung bei Vorhandensein ordnungsgemäßer Sicherungskopien. Die Haftung ist jedoch in allen Fällen auf Euro 2.000,00 beschränkt. 

4. Haftung aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und geschäftlichen Kontakten: Die vorstehenden Absätze gelten auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Schuldverhältnissen, die durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen, Anbahnung eines Vertrages oder ähnlichen geschäftlichen Kontakten entstehen. Kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Kunden zustande, so gelten Schadensersatzansprüche des Kunden als erlassen, die nicht nach den vorstehenden Bestimmungen bei bestehenden Vertrag begründet wären. 

5. Ansprüche aus übergegangenem Recht: Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Ansprüche, die der Kunde aus übergegangenem Recht geltend macht. Auf ausländisches Recht kann sich der Kunde nur berufen, soweit der Anspruch auch bei Anwendung der vorstehenden Bestimmungen und dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen begründet wäre. 

6. Produkthaftungsgesetz: Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Ansprüche gemäß §§1, 4 ProdHaftG. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. 

7. Haftungsbeschränkung zugunsten Dritter: Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 


Ansprüche des Kunden bei Mängeln (Sach- und Rechtsmängel) 

1. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit: Rechte des Kunden wegen Sachmängeln stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Untersuchung und Rüge (§ 377 HGB). 

2. Sachmängel bei gebrauchten Sachen: Beim Kauf gebrauchter Waren sind die Rechte des Kunden wegen Sachmängeln ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche und Ansprüche aus einer von uns erteilten Zusicherung (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) oder Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB). 

3. Nacherfüllung: Wir sind berechtigt, den Mangel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) zu beseitigen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Das Recht des Kunden auf Schadensersatz bleibt unberührt. 

4. Sachmängel bei zugelieferter Hard- und Software: In Abweichung von vorstehender Ziff. 3 gilt bei Lieferung von Hardware und Standardsoftware dritter Hersteller, dass wir zum Zwecke Nachbesserung oder Ersatzlieferung unsere entsprechenden Ansprüche gegen unseren Lieferanten oder den Hersteller an den Kunden abtreten können. Der Kunde muss vor der Geltendmachung seines Rechts auf Nacherfüllung durch uns, Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme, Schadensersatz statt der Leistung, Rücktritt oder Minderung unseren Lieferanten oder den Hersteller notfalls gerichtlich auf Nacherfüllung, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme in Anspruch nehmen, es sei denn dies ist für den Kunden unzumutbar. 

5. Eingriffe des Kunden: Im Falle von Eingriffen des Kunden in die Ware, insbesondere in den Programmcode, die nicht durch die Betriebsanleitung oder sonstige Gebrauchsanweisungen ausdrücklich zugelassen sind, stehen dem Kunden keine Ansprüche wegen Mängeln zu, wenn der Kunde uns nicht darlegt und beweist, dass der Mangel nicht auf dem Eingriff beruht. 

6. Verjährung von Ansprüchen wegen Mängeln, soweit nicht durch diese Bedingungen ausgeschlossen: 

6.1. Die gesetzliche Verjährungsfrist gilt für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

6.2. Alle übrigen Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln, insbesondere auf Nacherfüllung, Ersatz von Aufwendungen bei Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung und Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren innerhalb eines Jahres.

6.3. Das gleiche gilt für Ansprüche wegen Rechtsmängeln mit folgender Ausnahme: Ansprüche wegen eines Mangels, der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, aufgrund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann verjähren innerhalb von 5 Jahren.


Mitwirkung des Kunden bei Mängeln 

1. Für eine etwaige Nachbesserung hat uns der Kunde die zur Fehlerdiagnose und -beseitigung nötigen Informationen notfalls auf Anfrage mitzuteilen und uns bei Nachbesserung per Datenfernübertragung oder Telefon einen geschulten und kompetenten Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, der an der Nachbesserung mitwirkt. Bei einer Nacherfüllung vor Ort ist uns ungehinderter Zugang zu der mangelhaften Ware zu geben und erforderlichenfalls andere Arbeiten an der Hardware oder im Netz des Kunden einzustellen. 

2. Der Kunde ist verpflichtet, an Hard- oder Software festgestellte Mängel möglichst detailliert und reproduzierbar anzuzeigen. 

3. Nimmt uns der Kunde auf Nacherfüllung in Anspruch, und stellt sich heraus, dass ein Anspruch auf Nacherfüllung nicht besteht (z.B. Anwenderfehler, unsachgemäße Behandlung der Ware, Fehlen eines Mangels), so hat uns der Kunde alle im Zusammenhang mit der Überprüfung der Ware und der Nacherfüllung entstehenden Kosten zu ersetzen, es sei denn er hat unsere Inanspruchnahme nicht zu vertreten. 

4. Bei Ausfall des Systems durch einen von uns zu vertretenden Fehler stellen wir die Daten in dem vor dem Ausfall vom Kunden zuletzt durchgeführten Stand der Datensicherung wieder her. Die entsprechenden Daten stellt der Kunde in maschinenlesbarer Form zur Verfügung. 

5. Wird der Kunde wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder auf Unterlassung der Weiterbenutzung des Liefergegenstandes in Anspruch genommen, so hat er uns hierüber unverzüglich zu informieren. 


Geheimhaltung 

Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei sowie alle nicht offenkundigen Informationen über die andere Partei geheim zu halten. 


Datenschutz 

Wir speichern alle Daten des Kunden während des Vertragsverhältnisses elektronisch und in Papierform, soweit dies zur Erfüllung der Vertragszwecke, insbesondere der Abrechnungszwecke, erforderlich ist. 


Verjährungshemmung bei Verhandlungen 

Eine Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bei Verhandlungen tritt nur ein, wenn wir uns auf Verhandlungen schriftlich eingelassen haben. Die Hemmung endet 3 Monate nach unserer letzten schriftlichen Äußerung. 


Erfüllungsort, Rechtswahl, Vertragssprache, Gerichtsstand 

1. Erfüllungsort ist bei Verträgen mit Privatpersonen und Kaufleuten für beide Teile der Sitz unseres Unternehmens. 

2. Diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem materiellen deutschen Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen. 

3. Die Vertragssprache ist deutsch. 

4. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens, wobei wir jedoch berechtigt sind, den Kunden an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Gegenüber allen anderen Kunden wird unser Sitz als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten für den Fall vereinbart, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 

5. Die Unwirksamkeit von Bestimmungen in diesen Vertragsbedingungen oder einer sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferungs- und Leistungsbedingungen oder sonstiger Vereinbarungen. Die Parteien sind bei sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmungen verpflichtet an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen solche wirksamen Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen. 


Stand: 08.05.2018